BFH vom 19.05.1982
II R 116/79
Fundstellen:
BFHE 136, 306
BStBl II 1982, 665

BFH - 19.05.1982 (II R 116/79) - DRsp Nr. 1997/15359

BFH, vom 19.05.1982 - Aktenzeichen II R 116/79

DRsp Nr. 1997/15359

»1. Wird Steuerfreiheit nach Art. 1 Nr. 2 Buchst. a EuAGrEStG für den Erwerb eines ganzen oder im wesentlichen ganzen landwirtschaftlichen Betriebes geltend gemacht, so ist besonders eingehend zu prüfen, ob dem Erwerb tatsächlich eine Aufstockungsabsicht und nicht der Wille zugrunde liegt, den erworbenen landwirtschaftlichen Betrieb neben dem vorhandenen selbständig zu bewirtschaften. 2. Eine Entfernung von rd. 75 km der erworbenen Grundstücke zum vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb schließt die Anerkennung einer ernstlichen Aufstockungsabsicht aus.«

Gründe:

I. Der Kläger, der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs ist, kaufte rd. 96 ha landwirtschaftlichen Zwecken dienenden Grundbesitz, der ca. 75 km vom Betrieb entfernt ist. Mitverkauft wurden Baulichkeiten. Außerdem sollte der Kläger ohne gesonderte Gegenleistung Eigentum an Teilen des Inventars erwerben, soweit dieses nicht bis zu einem bestimmten Stichtag durch den Verkäufer vom Grundbesitz entfernt worden sein würde.

Das beklagte Finanzamt (FA) setzte wegen des Erwerbs Grunderwerbsteuer in Höhe von 69.692 DM fest, wobei es von einer Gesamtgegenleistung in Höhe von 995.600 DM ausging.