BFH - 19.05.1983 (IV R 125/82) - DRsp Nr. 1997/15783
BFH, vom 19.05.1983 - Aktenzeichen IV R 125/82
DRsp Nr. 1997/15783
»1. Eine nach Klageerhebung durch Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters voll beendete Personengesellschaft bleibt im Prozeß um einen einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheid Verfahrensbeteiligte. 2. Kein Zustellungsmangel, wenn die Ausfertigungen eines Gewinnfeststellungsbescheids unterschiedliche Abgangsdaten tragen.«