Der Kläger, Revisionskläger und Anschlußrevisionsbeklagte (Kläger) ist Inhaber eines Ingenieurbüros in Berlin (West). Er unterhält im Bundesgebiet in A eine Zweigstelle. Er beschäftigte in den Streitjahren 1962 bis 1967 unter anderen den Dipl.-Ing. B, den Beigeladenen. Ab 1962 leitete der Beigeladene nach der Feststellung des Finanzgerichts (FG) den Filialbetrieb des Klägers in A und war nur noch vorübergehend in Berlin (West) tätig.
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