I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr 1966 Kraftfahrzeug-Schlosserlehrling. Sein Arbeitgeber verwaltete auch eine Esso-Tankstelle. Die Esso-AG veranstaltete im Streitjahr einen Verkaufswettbewerb für Esso-Motoröl; an ihm durften nur Esso-Händler und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen sowie Esso-Tankwarte und -lehrlinge teilnehmen. Jede Dose Motoröl enthielt eine mit einer Nummer versehene Glücksmarke. Die Glücksmarken nahmen an monatlichen Verlosungen teil. Verlost wurden PKW, Fotoapparate, Rundfunkgeräte und Uhren. Ausgesetzt waren 1.900 Preise, darunter 18 PKW. Der Kläger gewann einen PKW Ford 12M im Wert von 6.236 DM einschließlich Steuer und Versicherung für ein Jahr. Sein Arbeitslohn als Lehrling betrug im Streitjahr 1.420 DM.
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