BFH vom 19.08.1980
VIII R 208/78
Normen:
EStG § 4 Abs. 6 ;
Fundstellen:
BFHE 131, 370
BStBl II 1980, 745

BFH - 19.08.1980 (VIII R 208/78) - DRsp Nr. 1997/14667

BFH, vom 19.08.1980 - Aktenzeichen VIII R 208/78

DRsp Nr. 1997/14667

»Die Verbuchung von Geschenk- und Bewirtungsaufwand in der letzten Spalte des Amerikanischen Journals zusammen mit anderen Kosten genügt nicht den Anforderungen der besonderen Aufzeichnungspflicht nach § 4 Abs. 6 EStG

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 6 ;

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Witwe und Alleinerbin des verstorbenen Klägers. Der verstorbene Kläger war Handelsvertreter und Großhändler mit Gewinnermittlung nach § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Er bewirtete und beschenkte in den Streitjahren Geschäftsfreunde. Die Aufwendungen verbuchte er in seinem Amerikanischen Journal in der letzten Spalte, die die Überschrift "Verschiedene Konten" trug. Außer den Bewirtungsspesen und Präsenten wurden in dieser Spalte auch die Kosten für Kraftfahrzeuge, Bürobedarf, Mieten u.a. verbucht. Jeweils zum Monatsende gliederte der Kläger die Kosten auf die unterschiedlichen Kostenarten auf und übertrug sie in das Hauptbuch.