I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH mit Sitz im Inland, gründete im Jahr 1960 zusammen mit indischen Staatsangehörigen in Indien eine Kapitalgesellschaft des indischen Rechts. Sie übernahm von dem Stammkapital von 1.000.000 Rupien 51 v.H. (= 445.638 DM) und brachte Maschinen und maschinelle Anlagen in die Gesellschaft ein. In den Jahren 1962 bis 1964 wies die Klägerin in ihren Bilanzen Wertberichtigungen zu der Beteiligung an der indischen Kapitalgesellschaft aus. Die Wertberichtigung in der Bilanz zum 31. Dezember 1962 betrug 227.819 DM.
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