I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), Inhaber eines Uhren-, Schmuck- und Optikereinzelhandelsunternehmens, beschäftigte im Streitjahr 1971 seine Ehefrau in einem vom Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt - FA -) anerkannten Arbeitsverhältnis als Verkäuferin. Er überwies gem den Weisungen seiner Ehefrau Teile ihres Arbeitslohnes als vermögenswirksame Leistungen iS des Dritten Vermögensbildungsgesetzes (3.
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