BFH - 19.09.1975 (VI R 61/73) - DRsp Nr. 1997/12660
BFH, vom 19.09.1975 - Aktenzeichen VI R 61/73
DRsp Nr. 1997/12660
»Einkünfte, die eine Entlohnung für eine Tätigkeit darstellen, die sich über mehrere Jahre erstreckt, können nach § 34 Abs. 3EStG nur auf die Jahre verteilt werden, in denen der Empfänger der unbeschränkten inländischen Einkommensteuerpflicht unterliegt.«