Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen i.d.F. vom 16. Juli 1958 (BGBl I 1958, 523 - BStBl I 1958, 456 - zuletzt geändert durch die Verordnung vom 20. Dezember 1967 - BGBl I 1967, 1295) § 1 Abs. 1, § 3 Abs.1;
Fundstellen:
BFHE 126, 213
BStBl II 1979, 106
BFH - 19.10.1978 (IV R 66/75) - DRsp Nr. 1997/13963
BFH, vom 19.10.1978 - Aktenzeichen IV R 66/75
DRsp Nr. 1997/13963
»1. Die Sonderabschreibung für Landarbeiterwohnungen ist auch dann zu gewähren, wenn die Wohnungen Landarbeitern überlassen werden, die nur jeweils eine Saison im Betrieb des Landwirts tätig sind. 2. Die Sonderabschreibung kann schon im Wirtschaftsjahr der Herstellung der Wohnung in Anspruch genommen werden, wenn sich die Belegung der Wohnung mit Landarbeitern aus anzuerkennenden betrieblichen Gründen, die der Landwirt nicht zu vertreten hat, bis zum Ende des Vergünstigungszeitraums verzögert, sofern die Wohnung vor dessen Ablauf von Landarbeitern bezogen wird.«
Normenkette:
Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen i.d.F. vom 16. Juli 1958 (BGBl I 1958, 523 - BStBl I 1958, 456 - zuletzt geändert durch die Verordnung vom 20. Dezember 1967 - BGBl I 1967, 1295) § 1 Abs. 1, § 3 Abs.1;
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.