I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft (KG I). Am 29. Dezember 1970 schlossen die Gesellschafter der KG I mit einer anderen Kommanditgesellschaft (KG II) einen notariell beurkundeten Vertrag, wonach die KG II als weitere Kommanditistin in die KG I eintrat. Die Kommanditeinlage der KG II sollte dadurch geleistet werden, daß die KG II Bankverbindlichkeiten der KG I nebst Zinsen ab 1. Januar 1971 übernahm. Die Schuldübernahme sollte der betreffenden Bank mitgeteilt und deren Zustimmung zur befreienden Schuldübernahme eingeholt werden. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) ist diese Genehmigung Anfang 1971 erteilt worden. Nach Abschn.III des notariell beurkundeten Vertrages sollte die KG II ab 1. Januar 1971 am Gewinn der KG I teilnehmen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|