BFH - 19.12.1973 (I R 137/71) - DRsp Nr. 1997/11833
BFH, vom 19.12.1973 - Aktenzeichen I R 137/71
DRsp Nr. 1997/11833
»Einer Kapitalgesellschaft dürfen Verlustabzüge aus der Zeit vor einem grundlegenden Gesellschafterwechsel nur dann versagt werden, wenn sie ihre bisherigen Vermögenswerte im wesentlichen verloren hat und durch die Zuführung von Mitteln der Neugesellschafter wirtschaftlich wiederbelebt wird.«
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