BFH - 19.12.1973 (II R 180/72) - DRsp Nr. 1997/11834
BFH, vom 19.12.1973 - Aktenzeichen II R 180/72
DRsp Nr. 1997/11834
»1. Das Halten eines zur Beförderung von Schlempe verwendeten Kraftfahrzeugs mit aufgebautem 3.000l fassenden Tank ist nicht gemäß § 2 Nr. 6 Satz Buchstabe a, Satz 2 KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. 2. Hat nur der Sachbearbeiter der Kraftfahrzeugsteuerstelle des Finanzamts bei fernmündlicher Anfrage des Steuerpflichtigen eine andere Rechtsansicht geäußert, so ist das Finanzamt nicht durch Treu und Glauben gehindert, den Steueranspruch geltend zu machen.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.