I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH mit einem Stammkapital von 20.000 DM. Die von den Gesellschaftern übernommenen Stammeinlagen waren zu 25 % sofort einzuzahlen. Laut Gesellschaftsvertrag ist der Restbetrag erst nach Beschluß der Gesellschafterversammlung zu leisten. Ein solcher Beschluß wurde bisher nicht gefaßt.
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