I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, ist 1961 im Wege der Änderung der Unternehmensform aus einer KG entstanden. Die Gründungsgesellschafter brachten das bisher von denselben Personen zu gleichen Anteilen in der Rechtsform einer KG betriebene Handelsgeschäft mit sämtlichen Aktiven und Passiven in die Klägerin ein (Sachgründung); die Klägerin führte die Buchwerte der KG fort; stille Reserven wurden nicht realisiert. Die KG wurde im Handelsregister gelöscht; das Geschäft wurde von der Klägerin fortgeführt.
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