BFH vom 20.03.1974
I R 161/72
Normen:
GewStG § 8 Nr. 2, § 12 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 112, 389
BStBl II 1974, 552

BFH - 20.03.1974 (I R 161/72) - DRsp Nr. 1997/12059

BFH, vom 20.03.1974 - Aktenzeichen I R 161/72

DRsp Nr. 1997/12059

»Bei Einbringung eines bisher als KG betriebenen Unternehmens in eine GmbH sind die im laufenden Geschäftsbetrieb der KG entstandenen und von der GmbH übernommenen Pensionsverpflichtungen bei dieser auch dann nach § 8 Nr. 2, § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG hinzuzurechnen, wenn an der GmbH dieselben Gesellschafter zu gleichen Anteilen beteiligt sind und die Buchwerte des bisherigen Unternehmens fortgeführt werden.«

Normenkette:

GewStG § 8 Nr. 2, § 12 Abs. 2 Nr. 1 ;

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, ist 1961 im Wege der Änderung der Unternehmensform aus einer KG entstanden. Die Gründungsgesellschafter brachten das bisher von denselben Personen zu gleichen Anteilen in der Rechtsform einer KG betriebene Handelsgeschäft mit sämtlichen Aktiven und Passiven in die Klägerin ein (Sachgründung); die Klägerin führte die Buchwerte der KG fort; stille Reserven wurden nicht realisiert. Die KG wurde im Handelsregister gelöscht; das Geschäft wurde von der Klägerin fortgeführt.