BFH - 20.03.1974 (II R 142/71) - DRsp Nr. 1997/12016
BFH, vom 20.03.1974 - Aktenzeichen II R 142/71
DRsp Nr. 1997/12016
»Ist die Grunderwerbsteuer für den Erwerb eines Grundstücks wegen Aufgabe des steuerbegünstigten Zwecks (hier: Weiterveräußerung einer Grundstücksteilfläche) teilweise nachzuerheben, so ist die Aufteilung der Gesamtgegenleistung nach dem Verhältnis der gemeinen Werte der Grundstücksteilflächen vorzunehmen. Die Aufteilung kann nach dem Größenverhältnis der Teilflächen erfolgen, wenn diese Aufteilung den tatsächlichen Wertverhältnissen entspricht.«