BFH vom 20.04.1977
II R 36/76
Normen:
VersStG (1959) § 1 ;
Fundstellen:
BFHE 122, 352
BStBl II 1977, 688

BFH - 20.04.1977 (II R 36/76) - DRsp Nr. 1997/13436

BFH, vom 20.04.1977 - Aktenzeichen II R 36/76

DRsp Nr. 1997/13436

»Gegenstand einer Versicherung kann auch der Schutz des Gläubigers gegen Forderungsausfälle sein, die infolge Zahlungsunfähigkeit seiner Schuldner eintreten (Forderungsausfallversicherung). Das Versicherungsverhältnis kann zwischen einem Genossen und seiner Genossenschaft durch die Anzeige des Verkaufs einer Ware sowie das Angebot, den Forderungsausfall gegen Abführung eines bestimmten Vomhundertsatzes des Erlöses zu übernehmen, und die (stillschweigende) Annahme dieses Angebots durch die Genossenschaft zustande kommen.«

Normenkette:

VersStG (1959) § 1 ;

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine eingetragene Genossenschaft. Sie betreibt den Großhandel mit Obst. Gegenstand des Unternehmens ist ua die Erfassung und der genossenschaftliche Absatz von Obst und Gemüse (§ 2 Abs 2 Nr 1 der Satzung). Die Genossen haben satzungsgemäß 3vH der Erlöse für Industrie-Obst an die Klägerin abzuführen, und zwar, "gleichgültig, ob das Industrie-Obst über die Genossenschaft vermarktet wird oder nicht", es sei denn, daß die Klägerin das Delkredere für die Erlöse nicht übernimmt.