BFH - 20.04.1978 (IV R 92/76) - DRsp Nr. 1997/13804
BFH, vom 20.04.1978 - Aktenzeichen IV R 92/76
DRsp Nr. 1997/13804
»Auch nach AO § 161 ging die Buchführungspflicht einer aus Vater und Sohn bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die eine Landwirtschaft und Forstwirtschaft betrieb, auf den Sohn über, wenn dieser den Betrieb im ganzen übernahm und als Einzelunternehmer fortführte (Anschluß an das zur Veröffentlichung bestimmte BFH-Urteil vom 23.02.1978 IV R 166/74 ).«