I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war seit 2. Oktober 1974 alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der X-GmbH (GmbH). Diese war einzige Komplementärin der Y-KG (KG), deren Geschäfte sie führte. Über das Vermögen der KG wurde am 28. Juli 1975 das Konkursverfahren eröffnet. Dem Kläger oblag als Geschäftsführer der GmbH die Finanz- und Lohnbuchhaltung der KG. Er war u.a. für die Abgabe der Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen sowie für die Entrichtung der entsprechenden Steuern verantwortlich.
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