BFH vom 20.04.1982
VII R 96/79
Normen:
AO § 109 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 135, 416
BStBl II 1982, 521

BFH - 20.04.1982 (VII R 96/79) - DRsp Nr. 1997/15288

BFH, vom 20.04.1982 - Aktenzeichen VII R 96/79

DRsp Nr. 1997/15288

»Der mit der Wahrnehmung der Steuerangelegenheiten einer KG beauftragte Geschäftsführer kann die Verletzung seiner Pflicht, einbehaltene Lohnsteuer rechtzeitig abzuführen, nicht damit entschuldigen, daß er einen zuverlässigen Angestellten beauftragt habe, die Stundung der Lohnsteuer beim FA zu beantragen.«

Normenkette:

AO § 109 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war seit 2. Oktober 1974 alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der X-GmbH (GmbH). Diese war einzige Komplementärin der Y-KG (KG), deren Geschäfte sie führte. Über das Vermögen der KG wurde am 28. Juli 1975 das Konkursverfahren eröffnet. Dem Kläger oblag als Geschäftsführer der GmbH die Finanz- und Lohnbuchhaltung der KG. Er war u.a. für die Abgabe der Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen sowie für die Entrichtung der entsprechenden Steuern verantwortlich.