BFH vom 20.05.1980
VI R 108/77
Normen:
EStG (1971) § 10 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 130, 520
BStBl II 1980, 573

BFH - 20.05.1980 (VI R 108/77) - DRsp Nr. 1997/14582

BFH, vom 20.05.1980 - Aktenzeichen VI R 108/77

DRsp Nr. 1997/14582

»Ist in einem Vermögensübergabevertrag, in dem sich der Sohn seiner Mutter gegenüber verpflichtet, sie durch laufende Zahlungen in bestimmter Höhe zu versorgen, ausdrücklich bestimmt, daß "eine Änderung nach § 323 ZPO nicht ausgeschlossen ist", so fehlt den Zahlungen i.d.R. das Merkmal der Gleichmäßigkeit. Es handelt sich dann nicht um Leibrenten, sondern um dauernde Lasten, und zwar unabhängig davon, ob die Parteien mit einer Änderung der Zahlungen konkret gerechnet haben.«

Normenkette:

EStG (1971) § 10 Abs. 1 Nr. 1 ;