I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Sparkasse, führte im Jahre 1973 mit ihrer Belegschaft einen Betriebsausflug durch. Im Rahmen dieses Ausflugs besuchten die 127 Veranstaltungsteilnehmer eine Theateraufführung (Festspiele). Die Kosten für die Eintrittskarten sowie für die Programmhefte und die Fahrtkosten trug die Klägerin.
Bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung stellte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) fest, daß die Klägerin insgesamt folgende Beträge für den Betriebsausflug aufgewandt hatte:
Barzuwendungen von 10 DM je Teilnehmer 1.270,00 DM
Fahrtkosten 674,00 DM
Eintrittskarten für die Festspiele 1.284,40 DM
90 Programme für die Festspiele a 1,50 DM 135,00 DM
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3.363,40 DM.
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