BFH vom 20.05.1988
III R 31/84
Fundstellen:
BStBl II 1988, 961

BFH - 20.05.1988 (III R 31/84) - DRsp Nr. 1997/16333

BFH, vom 20.05.1988 - Aktenzeichen III R 31/84

DRsp Nr. 1997/16333

»Bei der Frage, ob Verpackungskosten Herstellungskosten oder Vertriebskosten sind, ist auf das einzelne Erzeugnis abzustellen. Auf die vom Handel beim Hersteller bestellten "Verkaufseinheiten" kommt es nicht an.«

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), die in dem angefochtenen Urteil als atypische stille Gesellschaft bezeichnet wird, stellt in Berlin (West) das Erzeugnis X (künftig kurz als Ware bezeichnet) her. Im Streitjahr 1980 erwarb sie u.a. Maschinen, mit denen sie die bereits einzeln verpackte Ware in Kartons von unterschiedlicher Größe verpackt und anschließend die Kartons etikettiert. Für die Anschaffung der Maschinen beantragte die Klägerin die erhöhte Investitionszulage nach § 19 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 des Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG) von 25 v.H. der Anschaffungskosten. Der Antrag wurde damit begründet, daß die Maschinen unmittelbar der Fertigung dienten.