BFH - 20.06.1974 (IV R 19/70) - DRsp Nr. 1997/12126
BFH, vom 20.06.1974 - Aktenzeichen IV R 19/70
DRsp Nr. 1997/12126
»1. Für ein im Jahre 1965 hergestelltes Gebäude, das nicht ausschließlich Lagerzwecken, sondern darüber hinaus auch Wohnzwecken dient, kann die Steuervergünstigung nach § 7eEStG nicht gewährt werden, wenn die Baugenehmigung erst nach dem 09.10.1962 beantragt wurde. 2. Das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3GG) fordert nicht, daß das Vertrauen in den Fortbestand der in § 22 Abs. 3 Sätze 1 und 2 EStDV 1961 enthaltenen Regelung geschützt wird.«
I. Streitig ist, ob die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) für ein im Streitjahr 1965 fertiggestelltes Gebäude die Sonder-Absetzung für Abnutzung (Sonder-AfA) nach § 7eEStG in Anspruch nehmen können.
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