BFH vom 20.07.1973
III R 115/72
Fundstellen:
BFHE 109, 546
BStBl II 1973, 697

BFH - 20.07.1973 (III R 115/72) - DRsp Nr. 1997/11635

BFH, vom 20.07.1973 - Aktenzeichen III R 115/72

DRsp Nr. 1997/11635

»Eine Rückstellung für Schadensersatz wegen einer Patentverletzung kann trotz Vorliegens eines vorläufig vollstreckbaren, der Klage des Patentinhabers stattgebenden Urteils eines Landgerichts bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens des verklagten Unternehmens nicht als Betriebsschuld im Sinne des § 62 Abs. 1 BewG i.d.F. vor BewG 1965 abgezogen werden, wenn sich vor dem maßgebenden Stichtag durch neue Tatsachen und Beweismittel die Aussichten, in dem gleichzeitig anhängigen Patentrechtsstreit die Aufhebung des Patents zu erreichen, entscheidend gebessert haben.«