BFH - 20.10.1972 (III R 5/72) - DRsp Nr. 1997/11314
BFH, vom 20.10.1972 - Aktenzeichen III R 5/72
DRsp Nr. 1997/11314
»1. Der Senat hält an seiner zuletzt in dem Urteil III R 33/68 vom 05.06.1970 (BFH 99, 389, BStBl II 1970, 658) vertretenen Auffassung fest, daß eigene Anteile einer Kapitalgesellschaft bewertungsfähige Wirtschaftsgüter sind, wenn sie weder zur Einziehung bestimmt noch nach den Verhältnissen vom Bewertungsstichtag unveräußerlich sind. Das gilt auch, wenn der Nennwert der eigenen Anteile 50 v.H. des Stammkapitals einer GmbH beträgt. 2. Zur Berechnung des gemeinen Werts von eigenen Anteilen einer GmbH, deren Nennwert 50 v.H. des Stammkapitals beträgt.«
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