I. Die Klägerin kaufte am 10. August 1967 zwei Grundstücke von der X, Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mbH.
Nach § 4 des notariell beurkundeten Kaufvertrages erwarb die Klägerin diese Grundstücke "zur Schaffung von Wohnraum iS des § 2 Abs 2 des II. Wohnungsbaugesetzes, und zwar in der Weise, daß sie an den erworbenen Grundstücken der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Y. GmbH ... ein Erbbaurecht auf die Dauer von 99 Jahren bestellt" und diese "auf den ihr im Erbbaurecht überlassenen Grundstücken 28 Wohnungen" errichtet.
Das beklagte Finanzamt (FA) lehnte die begehrte Steuerbefreiung des Erwerbes der Klägerin ab. Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg.
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