I. Die Klägerin kaufte von einer Gemeinde zwei unbebaute Grundstücke. Der Kaufvertrag enthielt ua folgende Abmachungen:
"6. Die Käuferin verpflichtet sich, die beiden Bauplätze nach den Festlegungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues mit den vorgesehenen Wohnungen zu bebauen.
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