I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH, die am 31. Dezember 1970 ein Stammkapital von 2,5 Mio DM hatte. Sämtliche Geschäftsanteile an der Klägerin hielt die Beigeladene.
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) stellte den gemeinen Wert der Anteile an der Klägerin zum 31. Dezember 1970 mit 442 DM je 100 DM Stammkapital fest. Diese Feststellung beruhte auf einem Vermögenswert von 9.882.175 DM und einem jährlichen Durchschnittsertrag in den Jahren 1968 bis 1970 in Höhe von 2.361.967 DM.
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