BFH - 20.10.1982 (I R 104/79) - DRsp Nr. 1997/15606
BFH, vom 20.10.1982 - Aktenzeichen I R 104/79
DRsp Nr. 1997/15606
»Das Besteuerungsrecht Italiens besteht auch dann, wenn ein im Privatdienst beschäftigter Arbeitnehmer auf Weisung seines inländischen Arbeitgebers nur wenige Tage (Aufenthaltsdauer jeweils ein bis vier Tage, insgesamt 18 Tage im Jahr) eine Tätigkeit in Italien ausübt.«
Normenkette:
DBA-Italien Art. 7 Abs. 1;
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