»1. Inlandseinkünfte aus einer selbständigen Erfindertätigkeit können auch negativ sein. Die Erfindertätigkeit beginnt mit der planmäßigen Verwirklichung der Erfinderidee (Entwicklung). 2. Soweit in Doppelbesteuerungsabkommen (z.B. in Art. 15 DBA-Luxemburg) der Begriff "Einkünfte aus Lizenzgebühren" verwandt wird, sind damit die Lizenzgebühren (Betriebseinnahmen) abzüglich der Betriebsausgaben - ggf. auch Verluste - gemeint.«