BFH vom 20.11.1975
II R 50/70
Normen:
GrEStAgrGGrEStAgrG Niedersachsen § 1 Abs. 1 Nr. 1, 3;
Fundstellen:
BFHE 117, 406
BStBl II 1976, 169

BFH - 20.11.1975 (II R 50/70) - DRsp Nr. 1997/12711

BFH, vom 20.11.1975 - Aktenzeichen II R 50/70

DRsp Nr. 1997/12711

»Hängen mehrere innerhalb eines Jahres abgeschlossene Grundstückserwerbs- und Veräußerungsgeschäfte eines Landwirts zusammen, kann der Erwerb des "Ersatzlandes" gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStAgrG, aber nicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStAgrG (Kleinbetriebsaufstockung) grunderwerbsteuerbefreit sein.«

Normenkette:

GrEStAgrGGrEStAgrG Niedersachsen § 1 Abs. 1 Nr. 1, 3;

I. Der Kläger ist Eigentümer eines an seinen Sohn verpachteten landwirtschaftlichen Hofes in Niedersachsen. An ein und demselben Tage des Jahres 1966 schloß er einerseits zwei Kaufverträge mit den Landwirten Maier und Müller über mehrere landwirtschaftliche Grundstücke ab und verkaufte andererseits an den Landkreis eine Grundfläche zu Bauzwecken. Die Kaufverträge Maier und Müller wurden unter der Bedingung geschlossen, daß der Vertrag mit dem Landkreis durch den Kreistag genehmigt werde. Der eigene Hof des Klägers umfaßte ohne Berücksichtigung der genannten An- und Verkäufe rund 23 ha.