I. In dem Rechtsstreit des Antragstellers und Beschwerdeführers (Beschwerdeführer) und dessen Ehefrau gegen den Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt -FA-) wegen Erstattung von Einkommensteuer und Kirchensteuer entschied das Finanzgericht (FG), daß der Erstattungsbetrag auf 1.893,16 DM festgesetzt werde. Mit Schreiben vom ... erklärte das FA gegenüber dem Beschwerdeführer und dessen Ehefrau die Aufrechnung mit rückständigen Steuern gegenüber dieser Erstattungsforderung.
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