BFH - 21.01.1974 (III R 67/73) - DRsp Nr. 1997/11899
BFH, vom 21.01.1974 - Aktenzeichen III R 67/73
DRsp Nr. 1997/11899
»Wird ein KGA-Bescheid im Rechtsmittelverfahren dahin geändert, daß ein bisher nicht erfaßter Schuldnergewinn der KGA unterworfen wird, so ist wegen des Vorranges der KGA vor der HGA ein HGA-Bescheid, durch den dieser Schuldnergewinn zur HGA herangezogen wird, in entsprechender Anwendung des § 218 Abs. 4AO von Amts wegen zu ändern.«