I. Streitig ist, ob die Vermögensabgabeforderung des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) in voller Höhe von 15.179 DM bevorrechtigt zu befriedigen ist. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Beigeladene war zu einem Vermögensabgabe-Vierteljahrsbetrag in Höhe von 1.517,90 DM veranlagt worden.
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