I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte, eine GmbH, hielt im Streitjahr 1964 eine Schachtelbeteiligung an einer AG. Zum Erwerb dieser Beteiligung hatte sie einen Kredit in Höhe von 2,8 Millionen DM aufgenommen. Im Streitjahr erhöhte sie diesen Kredit und verwendete den Erhöhungsbetrag zum Erwerb steuerfreier Pfandbriefe. Die Erträge aus der Schachtelbeteiligung betrugen im Streitjahr 95.040 DM, die Zinsen aus den steuerfreien Pfandbriefen 3.587 DM. Die Klägerin hatte für den Kredit zum Erwerb der Schachtelbeteiligung und der Pfandbriefe im Streitjahr Zinsen in Höhe von 130.487 DM zu entrichten.
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