I. Streitig ist, ob die Übertragung von Teilen eines nachgelassenen forstwirtschaftlichen Betriebs vom Erben auf den Pflichtteilsberechtigten zur Gewinnrealisierung beim Erben führt.
1. Am 1. April 1962 verstarb die Gutsbesitzerin K. . Sie hinterließ neben Privatvermögen einen großen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. In ihrem Testament vom 15. Dezember 1961 hatte die Verstorbene den mit ihr nicht verwandten Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) zu ihrem Alleinerben eingesetzt. Auf Antrag des Klägers stellte das Amtsgericht am 23. Mai 1962 einen Erbschein aus, in dem bezeugt wird, daß der Kläger Alleinerbe der verstorbenen K. sei.
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