BFH - 21.04.1982 (II R 141/78) - DRsp Nr. 1997/15286
BFH, vom 21.04.1982 - Aktenzeichen II R 141/78
DRsp Nr. 1997/15286
»1. "Geschäft" im Sinne des § 11a HessAusfGFlurbG 1955 war auch die Ergänzung eines Flurbereinigungsplans in Verbindung mit der vorzeitigen Ausführungsanordnung. 2. Hatte die Flurbereinigungsbehörde versichert, daß dieses Geschäft "der Durchführung der Flurbereinigung dient", so hatten die Finanzbehörden und die Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit dies "ohne Nachprüfung" anzuerkennen.«