I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, entstand aus einer Betriebsaufspaltung. Das Besitzunternehmen wird nunmehr in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR) geführt, an der F. K. und sein Sohn W. K. im Verhältnis von etwa 85 : 15vH beteiligt sind. F. K., W. K. und die Ehefrau des F. K. sind mit Anteilen von je einem Drittel Gesellschafter der Klägerin.
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