BFH - 21.07.1976 (I R 43/74) - DRsp Nr. 1997/13044
BFH, vom 21.07.1976 - Aktenzeichen I R 43/74
DRsp Nr. 1997/13044
»1. Ein Baubetreuungsunternehmen, dessen Aufgabe sich darauf beschränkt, auf eigene Rechnung die Instandhaltungsarbeiten samt vorzunehmen und von diesem im voraus die volle vereinbarte Vergütung erhält, hat wegen der von ihm noch zu erbringenden Instandhaltungsleistungen eine Rückstellung zu bilden. 2. Die Rückstellung (1.) ist nur insoweit zulässig, als die Verbindlichkeit bis zum Bilanzstichtag wirtschaftlich verursacht ist. Dementsprechend ist ein angemessener Teil der laufenden Vergütung der Rückstellung zuzuführen.«