I. Streitig ist, ob die Zahlung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb eines Grundstücks durch einen Gesellschafter deshalb als Betriebsausgabe einer OHG abzugsfähig ist, weil der Grunderwerbsteuerbescheid die OHG als Erwerberin bezeichnet und das Finanzamt (FA) sie als Steuerschuldnerin in Anspruch genommen hat.
Im Jahr 1926 hatte A., der nicht Gesellschafter war, als Treuhänder für die damalige B-OHG als Treugeberin den Bauernhof St. zu Eigentum erworben; zugunsten der Treugeberin wurde eine Auflassungsvormerkung eingetragen. A. pachtete den Hof von der Treugeberin (notarieller Vertrag vom 29. Juni 1927).
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