I. Die Klägerin, Revisionsklägerin und Anschlußrevisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH mit Sitz in A. An ihrem Stammkapital von 120.000 DM waren seit 29. März 1963 der Verband X mit einer Stammeinlage von 4.000 DM, die Y-GmbH mit einer Stammeinlage von 115.000 DM und die Z-GmbH mit einer Stammeinlage von 1.000 DM beteiligt. Aufgrund der Abtretung eines Geschäftsanteils vom 13. Dezember 1966 änderte sich das Beteiligungsverhältnis. Die Stammeinlage der Z-GmbH betrug danach 101.000 DM, die der Y-GmbH 15.000 DM und die des Verbandes X wie seither 4.000 DM.
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