I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Kommanditgesellschaft. Ihr Betrieb befindet sich in dem Teil des Gebiets der Stadt Beckum, der bereits vor der Eingliederung der Gemeinde Kirchspiel Beckum zum 1. Juli 1969 (vgl. Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Soest und von Teilen des Landkreises Beckum vom 24. Juni 1969, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen 1969 S. 300 - GVBl-NRW 1969, 300 -) zum Stadtgebiet gehörte. Die Klägerin investierte
1. Mai bis 31. Dezember 1967 ...DM 1968 ...DM 1969 ...DM 1970 ...DM 1971 ...DM.
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