BFH - 21.08.1974 (VI R 237/71) - DRsp Nr. 1997/12167
BFH, vom 21.08.1974 - Aktenzeichen VI R 237/71
DRsp Nr. 1997/12167
»Die Kosten für die Anschaffung, die Installation und den Betrieb einer Geschirrspülmaschine können auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn ein Steuerpflichtiger den Geschirrspülautomaten mit Rücksicht auf eine krankheitsbedingte Behinderung seiner Ehefrau angeschafft hat.«