I. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der S-KG hatten die Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzämter - FÄ -) Säumniszuschläge auf rückständige Vermögensabgabe in einer Höhe von 1.378 DM und Säumniszuschläge auf rückständige Kreditgewinnabgabe (KGA), Umsatzsteuer und Lohnsteuer in einer Höhe von 7.152 DM jeweils mit Vorrecht gemäß §
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