BFH vom 21.10.1976
IV R 71/73
Normen:
EStG § 15 Nr. 2, § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 120, 374
BStBl II 1977, 150

BFH - 21.10.1976 (IV R 71/73) - DRsp Nr. 1997/13146

BFH, vom 21.10.1976 - Aktenzeichen IV R 71/73

DRsp Nr. 1997/13146

»Zu den Voraussetzungen der Bildung von gewillkürten Betriebsvermögen im Rahmen des Sonderbetriebsvermögens des Gesellschafters einer Personengesellschaft und der Entnahme von Wirtschaftsgütern dieses gewillkürten Sonderbetriebsvermögens.«

Normenkette:

EStG § 15 Nr. 2, § 4 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Streitig ist, ob ein seit 1954 in den Bilanzen ausgewiesenes unbebautes Grundstück gewillkürtes Betriebsvermögen war und die Ausbuchung dieses Grundstücks im Jahre 1965 deshalb als Entnahme zur Gewinnrealisierung führt, oder ob das Grundstück Privatvermögen war und ob in diesem Falle zum Zwecke der Bilanzberichtigung der Buchwert erfolgsneutral ausgebucht werden konnte. Die KLägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine KG, betreibt ein Schiffahrts- und Steinbruchunternehmen.