I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) besteht seit 1941 als Kommanditgesellschaft (KG). Am 15. Dezember 1972 trat die X-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin in die Klägerin ein. Die entsprechende Anmeldung beim Amtsgericht geschah am 22. Dezember 1972. Die GmbH hatte keine Geld- oder Sacheinlage zu erbringen.
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