I. Zu entscheiden war über den vom Steuerpflichtigen im Revisionsverfahren gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids. Seine wegen dieses Bescheides erhobene Klage war vom Finanzgericht (FG) abgewiesen worden. Zur Frage, ob und ggf. inwieweit bei der Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der voraussichtliche Ausgang des Revisionsverfahrens zu berücksichtigen war, hat der Senat folgendes ausgeführt:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|