I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) und vier andere Käufer erwarben durch Vertrag vom 18. Februar 1972 von einer KG ein Grundstück zu je 1/5 als Miteigentümer. Der Kaufpreis betrug insgesamt 195.000 DM.
Die Klägerin war am Vermögen der KG zu 1,9 % beteiligt. Einer der Gesellschafter war ihr Sohn, der am Vermögen der KG zu 52,5 % beteiligt war. Er gehörte nicht zu den Grundstückskäufern.
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