BFH vom 21.12.1984
III R 75/81
Normen:
AO § 174 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BStBl II 1985, 283

BFH - 21.12.1984 (III R 75/81) - DRsp Nr. 1997/16134

BFH, vom 21.12.1984 - Aktenzeichen III R 75/81

DRsp Nr. 1997/16134

»Für einen Steuerpflichtigen kann es auch ohne besondere Mitteilung des FA, allein aufgrund des gesamten Sachverhaltsablaufs erkennbar i.S. von § 174 Abs. 3 Satz 1 AO 1977 sein, daß das FA in der irrtümlichen Annahme, er und sein Kind seien einzeln zur Vermögensteuer zu veranlagen, eine Zusammenveranlagung nicht durchgeführt hat. Erkennbarkeit in diesem Sinne kann z.B. vorliegen, wenn ein Kindesvermögen von beachtlicher Größenordnung in dem Vermögensteuerbescheid des Steuerpflichtigen nicht berücksichtigt und ein Vermögensteuerfreibetrag für das Kind nicht gewährt worden ist.«

Normenkette:

AO § 174 Abs. 3 ;