BFH vom 22.01.1970
V R 124/68
Fundstellen:
BFHE 98, 102
BStBl II 1970, 264

BFH - 22.01.1970 (V R 124/68) - DRsp Nr. 1997/10006

BFH, vom 22.01.1970 - Aktenzeichen V R 124/68

DRsp Nr. 1997/10006

»1. Eine beantragte Ausfuhrhändlervergütung kann nach Wortlaut, Sinn und Zweck des § 76 UStDB 1951 dann nicht versagt werden, wenn zuvor Ausfuhrvergütung beantragt worden ist oder ein anderer als der Antragsteller dafür antragsberechtigt ist. 2. Eine unzulässige Doppelvergütung liegt nicht vor, wenn für in den Freihafen ausgeführte Teile einer Motoranlage Ausführvergütung gewährt worden ist und später anläßlich der Ausfuhr des Schiffes für die Motoranlage Ausfuhrhändlervergütung gewährt wird.«

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Antragstellerin), eine im Inland gelegene Werft, bezog für zwei Schiffsneubauten von der Maschinenfabrik X die Motoranlagen, bestehend aus Motoren und Zubehörteilen. Die Antragstellerin baute die Motoranlage in die Schiffe ein, übergab die Neubauten im Ausland an den Abnehmer, beantragte und erhielt für die Motorenanlagen im Vergütungszeitraum IV/1959 Ausfuhrhändlervergütung in Höhe von 4 v.H. des Einkaufspreises.