BFH - 22.01.1981 (IV R 160/76) - DRsp Nr. 1997/14876
BFH, vom 22.01.1981 - Aktenzeichen IV R 160/76
DRsp Nr. 1997/14876
»Kaufleute, die eine Personengesellschaft als Vertriebsunternehmen für ihre Warenprodukte gründen und entsprechend dem Gesellschaftszweck unter fortgesetzter Kreditgewährung beliefern, können in ihren eigenen Steuerbilanzen keine wertberichtigungsfähigen Forderungen aus diesen Lieferungen ausweisen und deshalb auch nicht den Verzicht auf solche Forderungen als Aufwand ihres Gewerbebetriebs behandeln.«